Die Landeshauptstadt Hannover fördert zahlreiche Einrichtungen, Vereine und Projekte finanziell. In den Rahmenbedingungen dafür ist allerdings nicht explizit vermerkt, dass die Verwendung der Gelder diskriminierungsfrei erfolgen soll. Dazu bringen wir in den morgigen Internationalen Ausschuss einen Antrag ein. Statement von Joana Zahl (Volt), Sprecherin für Internationales: „Ab dem kommenden Haushalt sollen alle Zuwendungsbescheide eine Antidiskriminierungsklausel in Form einer Auflage enthalten. Hierbei sollen Sexismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus, Rassismus, Antiziganismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und weitere Formen der Diskriminierung in den Blick genommen und letztlich verhindert werden.
Hannover ist vielfältig und weltoffen, aber leider nicht diskriminierungsfrei. Um Antidiskriminierung voranzutreiben und in diesem Themenbereich weiter zu sensibilisieren, sollen Förderbescheide aller Fachbereiche eine entsprechende Klausel enthalten.
Die Verwaltung prüft bereits alle Anträge sorgfältig beim Eingang und vor der Bewilligung. Es ist aber möglich, dass sich Projektinhalte im Laufe der Umsetzung verlagern oder eine Einrichtung neue Gruppen anspricht. Ein Beispiel dafür ist das Leibniz Theater. Uns ist es wichtig, für solche Fälle einen Handlungsspielraum zu ermöglichen und notfalls Fördergeldzahlungen stoppen zu können.
Die Formulierung der Klausel soll durch die Profis der Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover vorgelegt und durch entsprechende Fachbereiche in ihrer Rechtssicherheit geprüft werden. So kann sichergestellt werden, dass Fördergelder der Landeshauptstadt auf allen Ebenen zur Antidiskriminierung und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen.“
Update: Unser Antrag wurde im Internationalen Ausschuss von SPD, CDU und FDP abgelehnt, alternative Vorschläge wurden nicht vorgelegt. Schade, dass es für das wichtige Thema Antidiskriminierung keine Mehrheit der demokratischen Fraktionen im Rat gibt.