Liebe Kulturaktive, Vereine, Buchhandlungen Hannovers,
wie Sie aus der Berichterstattung wissen, wurden drei Buchhandlungen aus dem Preisverfahren zum Deutschen Buchhandlungspreis 2026 ausgeschlossen. Grund: Bedenken des Verfassungsschutzes. Diese drei Buchhandlungen sehen sich zu Recht in ihrer Freiheit beeinträchtigt und kündigen nun Klagen an
Es bestehen berechtigte Sorgen, dass alle vom BKM geförderten Projekte dem Verfassungsschutz vorgelegt bzw. von diesem überprüft wurden. Dies wäre ein eklatanter Misstrauensbeweis und ein weiterer Angriff eines von rechts geführten Kulturkampfes gegen alles, was vermeintlich “links”, “subversiv” oder auch nur “kritisch” ist. Einer solchen Kulturpolitik erteilen wir eine klare Absage und wünschen uns mehr Vertrauen in die Kulturszene. Die Kunstfreiheit ist ein hohes Gut, das vor staatlicher Übergriffigkeit geschützt werden muss. Zugleich steht für uns nicht infrage, dass sich Kulturakteure auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, gerade auch dann, wenn sie gegenüber Regierungen und Politik kritisch eingestellt sind.
Sofern Sie im vergangenen Jahr ein vom BKM gefördertes Projekt durchgeführt haben oder Teil eines vom BKM geförderten Projektes waren, empfehlen wir Ihnen: Stellen Sie beim Verfassungsschutz eine Anfrage nach den über Sie gespeicherten Daten. Sie haben das Recht, diese Auskunft zu erhalten (gemäß § 15 BVerfSchG, Art. 15 DSGVO). Die Anfrage muss schriftlich erfolgen, einen konkreten Sachverhalt sowie ein besonderes Interesse darlegen.
Schreiben Sie an: Bundesamt für Verfassungsschutz, Merianstraße 100, 50765 Köln
Natürlich können Sie auch beim Niedersächsischen Verfassungsschutzes ein Auskunftsersuchen einreichen.
Fragen Sie zudem bei Ihren Förderern nach, ob und aus welchem Anlass Informationen zu Ihnen bzw. Ihrem Projekt an andere Behörden weitergegeben wurden.
Mit solidarischen Grüßen,
Daniel Gardemin und Elisabeth Clausen-Muradian, Fraktionsvorsitzende
Liam Harrold, Kulturpolitischer Sprecher
Monika Neveling, Sprecherin für Antifaschismus
11. März 2026



