Öffentliche Flächen gehören allen. Sie sind kein verlängertes Schaufenster, die Einzelinteressen dienen, sondern Orte des Gemeingebrauchs. Wer sie für Außengastronomie, Werbeständer oder Baustelleneinrichtungen nutzen will, braucht klare Regeln. Genau dafür gibt es die Sondernutzungssatzung.
Deren letzte grundlegende Änderung liegt acht Jahre zurück. SPD, CDU und FDP hatten die Verwaltung hierfür kritisiert und eine Überarbeitung eingefordert. Und die Verwaltung hat in der Zwischenzeit geliefert: Seit Oktober 2025 liegt ein Entwurf vor, erarbeitet unter Einbeziehung von wichtigen Stakeholdern und Politik.
➡️ Jetzt wäre es mit Blick auf das Frühjahr und die anstehende Außensaison an der Zeit, Rechtssicherheit für die Außenbewirtschaftung von Handel und Gastronomie zu schaffen. Stattdessen verzögern SPD, CDU und FDP die Beschlussfassung seit Monaten. Sie legen kurzfristig Tischvorlagen vor, bringen zur Bedienung reiner Lobby-Interessen Änderungen ein, die nach juristischer Einschätzung erhebliche Rechtsunsicherheiten schaffen, und ignorieren entsprechende Hinweise aus der Verwaltung. So entstehen unnötige Risiken für Klagen und Konflikte, die sowohl Wirtschaft als auch Verwaltung belasten werden.
Wichtig ist zudem: Eine attraktive Innenstadt beruht nicht auf der maximalen wirtschaftlichen Ausnutzung öffentlicher Flächen. Sie muss auch für diejenigen Raum und Aufenthaltsqualität bieten, die nichts kaufen wollen oder können.
➡️ Fazit: Der vorgelegte Änderungsantrag von SPD/CDU/FDP stellt daher eine erhebliche Verschlimmbesserung des Satzungsentwurfs dar. Er schwächt Rechtssicherheit, unterläuft sorgfältige Abstimmungen und verschiebt das Gleichgewicht zulasten des Gemeinwohls. Deshalb lehnen wir ihn ab.
📌 Christopher Steiner, Wirtschaftspolitischer Sprecher
14. Februar 2026



